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Keine längeren Laufzeiten für Biblis A und Brunsbüttel |
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Die Laufzeiten der Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel werden nicht verlängert. Die Kraftwerksbetreiber RWE Power und Vattenfall scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des lange stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim- Kärlich auf die beiden AKWs zu übertragen.
Damit müssen die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler wie im Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz. In den Vorinstanzen hatten auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel und das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Klagen der Betreiber abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam heute zu dem Schluss, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur auf jene Akw übertragen werden dürfen, die in einer Fußnote zum Atomgesetz von 2002 aufgeführt werden. Die mehr als 30 Jahre alten Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel sind nicht in dieser Liste von insgesamt sieben Kraftwerken aufgeführt.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat eine derartige Übetragung von Reststrommengen auf alte Reaktoren wie in Biblis und Brunsbüttel immer abgelehnt. Stattdessen hatte er an die Energiekonzerne appelliert, ihnen zustehende Reststrommengen aus alten Meilern auf neuere und modernere Anlagen zu übertragen.
Mit dem "Ausstiegsgesetz" hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung vor sieben Jahren den einzelnen Atomkraftwerken jeweils bestimmte Strommengen zugebilligt, die sie noch produzieren dürfen, um auf eine Laufzeit von insgesamt 32 Jahren zu kommen. Die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A haben diese so genannten Reststrommengen nahezu verbraucht.
´Es ist an der Zeit, mit dem Atomausstieg ernst zu machen´, so Jochen Stay von .ausgestrahlt. ´Jetzt zeigt sich, ob es der Atomwirtschaft nur um immer größere Gewinne oder um die Sicherheit geht. Sollten die AKW-Betreiber weiter auf Laufzeitverlängerungen drängen, wird der Protest aus der Bevölkerung weiter zunehmen´.
Quelle: dpa, Spiegel Online, N24 u.a |